Berufsbild: Polizist/in Polizeivollzugsbeamter/in

13 Mai 2019
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Karrierefaktor
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Gehaltsfaktor
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Stressfaktor

 

Der Polizeiberuf ist neben dem Feuerwehrmann einer der gesellschaftlich angesehensten Berufe Deutschlands, da Polizisten bzw. Polizeivollzugsbeamte eine große Verantwortung besitzen.
Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten wird zwischen dem mittleren Polizeidienst und dem gehobenen Polizeidienst unterschieden.


1. Mittlerer Dienst


Ausbildung:
Die Ausbildung für den mittleren Polizeidienst dauert 2,5 Jahre. Grundvoraussetzung ist die mittlere Reife, in seltenen Fällen auch ein Hauptschulabschluss. Im ersten Ausbildungsjahr werden vor allem theoretische Grundlagen vermittelt. Dies findet an den Polizeischulen statt. Das zweite Jahr ist im Gegensatz sehr praxisorientiert. Deine praktische Ausbildung findet in den Polizeirevieren vor Ort statt und Du wirst zusätzlich viele einsatznahe Trainings absolvieren.

Anforderungen:
Wichtig für eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten ist vor allem eine gute Sprachbeherrschung, logisches und visuelles Denken, Konzentrationsvermögen, Allgemeinwissen und Mathematik. Dies wird in einem computergestützten Eignungstest abverlangt. Neben der geistlichen und mentalen Fitness ist Deine körperliche Fitness von großer Bedeutung. Hier wird ein Sporteignungstest durchgeführt, um Deine Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination zu testen. Bis zum Ende der Ausbildung muss die Fahrerlaubnis B auf eigene Kosten erworben werden.

Gehalt:
Anwärtergehalt: ca. 950€ Brutto
Einstiegsgehalt Polizeivollzugsbeamter im mittleren Dienst: ca. 1800 € Brutto
Im Gegensatz zu anderen Berufen bleibt Dein Gehalt während der gesamten Ausbildungszeit gleich.

2. Gehobener Dienst

Ausbildung:
Die Ausbildung für den gehobenen Dienst dauert drei Jahre. Grundvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife. Polizeianwärter absolvieren einen dreijährigen Diplomstudiengang an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung. Hier werden vor allem praktische (Selbstverteidigung, Streifendienst, usw.) und theoretische (Führungslehrgänge) Inhalte gelehrt. Der Diplomstudiengang ist mit einem Bachelorstudiengang zu vergleichen.

Anforderungen:
Neben den bereits erwähnten Anforderungen (siehe Anforderungen mittlerer Dienst) müssen die Polizeianwärter ein Gruppengespräch führen und die absolvierenden Test sind etwas schwerer als im mittleren Dienst.

Gehalt:
Anwärtergehalt: ca 1100 € Brutto
Einstiegsgehalt Polizeivollzugsbeamte im gehobenen Dienst: ca. 2300 € Brutto

Tätigkeitsbereiche:

Beamte im mittleren Dienst sind meistens im Bereich der vorbereitenden , meist aber ausführenden Bearbeitung tätig. Beamte des gehobenen Dienst übernehmen vorrangig Leitungs- und Führungsfunktionen innerhalb einer Polizeistation

Dienstgrade/Besoldungsgruppen
Mittlerer Dienst:
A5 : Polizeioberwachtmeister (1950 – 2350 €)
A6 : Polizeihauptwachtmeister (1990 – 2440 €)
A7 : Polizeimeister (2080 – 2670 €)
A8 : Polizeiobermeister (2200 – 2900 €)
A9 : Polizeihauptmeister (2350 – 3100 €)

Gehobener Dienst:
A9 : Polizeikommissar (2350 – 3100 €)
A10 : Polizeioberkommissar (2500 – 3500 €)
A11 : Polizeihauptkommissar (2900 – 3900 €)
A12 : '' (3100 – 4300 €)
A13 : Erster Polizeihauptkommissar (3500 – 4760 €)

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